Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz auch AGB) des Jugendzentrums Fly VFG

1.1 Das Jugendzentrum Fly VFG (nachfolgend kurz Jugendzentrum oder Fly genannt) ist ein gemeinnütziger Verein des Dritten Sektors (RUNTS) mit Sitz in Leifers. Der Verein verfolgt ausschließlich soziale, kulturelle und bildungsbezogene Zwecke und setzt sich für das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Mitgliedschaft im Verein sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten (z.B. Projekte, Ausflüge, Sommer- und Nachmittagsbetreuung und Ähnliches, kurz „Aktivitäten“ genannt) des Jugendzentrums Fly. Der Verein ist alleiniger Inhaber der Online-Plattform my.juzefly.it.

1.2 Mit der Unterzeichnung vorliegender AGBs bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie den Inhalt verstanden haben und diesem zustimmen.

2. Dienst des Jugendzentrums Fly VFG

2.1 Der Verein Jugendzentrum Fly verfolgt das Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer persönlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung zu fördern. Er bietet Räume für Begegnung, Bildung und Freizeitgestaltung an und organisiert kulturelle, künstlerische und freizeitpädagogische Aktivitäten, die die soziale Teilhabe, Eigenverantwortung und das ehrenamtliche Engagement junger Menschen stärken.

2.2 Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der außerschulischen Bildung. Der Verein führt Projekte durch, die den schulischen Erfolg fördern, Schulabbrüche verhindern, Mobbing entgegenwirken und Bildungsarmut reduzieren. Zudem bietet er pädagogische, bildende und unterstützende Angebote, auch für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen oder in schwierigen Lebenssituationen.

2.3 Das Jugendzentrum Fly organisiert regelmäßig Aktivitäten (Projekte, Ausflüge, Sommer- und Nachmittagsbetreuung und Ähnliches, kurz „Aktivitäten“ genannt) und bildet einen offenen Treffpunkt, die Kreativität, Teamfähigkeit und Selbstvertrauen stärken. Alle Aktivitäten basieren auf den Werten Respekt, Toleranz, Solidarität und Mitbestimmung. Der Verein versteht sich als offener Treffpunkt für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Herkunft, Religion oder Weltanschauung, und möchte gegenseitiges Verständnis und gesellschaftliche Teilhabe fördern.

2.4 Der Jugendtreff des Vereins kann ab der ersten Mittelschule ohne vorherige Anmeldung besucht werden.

2.5 Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht darüber hinaus die Teilnahme an allen Aktivitäten.

2.6 Die Aktivitäten verfolgen das Ziel, Bildung, Freizeit, soziale Kompetenz und persönliche Entwicklung zu fördern und die aktive Teilnahme an Projekten und Ausflügen zu ermöglichen. Bei der Nachmittagsbetreuung zum Beispiel werden Kinder auch teilweise von der Schule abgeholt. In der ersten Stunde werden die Hausaufgaben gemeinsam erledigt, anschließend folgt ein spielerisches, sportliches oder kreatives Angebot. Das Sommerprogramm hingegen bietet den Kindern eine abwechslungsreiche Betreuung mit vielfältigen Freizeit-, Spiel- und Erlebnisangeboten.

2.7 Die Anmeldung zu einer Aktivität stellt jeweils ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Verein und den Erziehungsberechtigten dar.

3. Aufnahme in den Verein und Mitgliedschaften

3.1 Die Mitgliedschaft im Verein Jugendzentrum Fly bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an Aktivitäten des Vereins. Die Anmeldung zum Verein und anschließend zu den verschiedenen Aktivitäten erfolgt über die Registrierung (und Anmeldung) auf der Online-Plattform my.juzefly.it

3.2 Es gibt verschiedene Arten der Mitgliedschaft.

  • Die Basis-Mitgliedschaft kostet 3,00 € pro Jahr und berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Angeboten des Vereins.
  • Die High-Five-Mitgliedschaft kostet 5,00 € pro Jahr.
  • Die VIP-Mitgliedschaft kostet 10,00 € pro Jahr. Im Gegenzug erhält das Mitglied ein kleines Geschenk vom Verein.

3.3 Nach erfolgreicher Registrierung auf der Plattform wird eine E-Mail an die angegebene Adresse gesendet, um die Registrierung zu bestätigen. Die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der E-Mail beigefügt und müssen von den Erziehungsberechtigten ausgedruckt und im Original unterzeichnet werden.
Das unterzeichnete Original muss gemeinsam mit einer Kopie der Identitätskarte von beiden Erziehungsberechtigten oder des Erziehungsberechtigten mit alleinigem Sorgerecht innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Registrierung im Sekretariat des Vereins abgegeben werden. Zudem sind die Beiträge für die Mitgliedschaft zu entrichten.

3.4 Die Mitgliedschaft zum Verein gilt jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres und verlängert sich nicht automatisch. Die Mitgliedschaft wird erst nach Abschluss des gesamten Registrierungsprozesses verbindlich, also nach Online-Anmeldung, nach Erhalt der Bestätigungsmail, nach Abgabe der original unterzeichneten Unterlagen im Sekretariat und nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrags.
Die Aufnahme bedarf anschließend noch des formalen Beschlusses des Vereinsvorstandes. Wird die Aufnahme nicht genehmigt, wird die Mitgliedschaft aufgelöst. Die Mitgliedschaft im Verein ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu bestimmten Aktivitäten.

3.5 Für eine Verlängerung auf das kommende Jahr muss der Registrierungsprozess allerdings nicht erneut durchlaufen werden. Es reicht die Bezahlung des Vereinsbeitrages für das neue Jahr aus.

 4. Anmeldung zum Verein und zu den Aktivitäten, gegenseitige Ermächtigung

4.1 Die Anmeldung zum Verein erfolgt gemäß den Bestimmungen der Art. 316, 337-ter und 337-quater des italienischen Zivilgesetzbuches, wonach Entscheidungen über die Freizeitgestaltung der Kinder gemeinsam von beiden Elternteilen zu treffen sind. Beide Erziehungsberechtigten unterzeichnen den Antrag auf Mitgliedschaft sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (per Email erhalten) und reichen die Originalunterlagen innerhalb von zehn Arbeitstagen im Sekretariat des Vereins ein.

4.2 Für die Anmeldung zu den Aktivitäten ermächtigen sich die Erziehungsberechtigten hiermit gegenseitig, ihr Kind auch einzeln und unabhängig voneinander zur Teilnahme an Aktivitäten des Jugendzentrums Fly anzumelden. Sie verpflichten sich, dies immer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu tun, das heißt, dass sie sich vor jeder Anmeldung mit dem anderen Elternteil abstimmen und, sofern notwendig, dessen Einverständnis einholen.

4.3 Aufgrund obiger Vollmacht kann die Anmeldung zu Aktivitäten dann von einem der beiden erziehungsberechtigten Elternteile einzeln vorgenommen werden. Das anmeldende Elternteil verpflichtet sich ausdrücklich, vor der Anmeldung, insofern notwendig, das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen und dieses über alle relevanten Informationen zu informieren. Die Anmeldung zu den Aktivitäten erfolgt über die Online-Plattform my.juzefly.it und setzt voraus, dass das anzumeldende Kind Mitglied des Vereins ist.

4.4 Sofern nur eine Person erziehungsberechtigt ist, ist diese allein berechtigt sämtliche Anmeldungen und Erklärungen allein vorzunehmen. Die Bestimmungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Verantwortung kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung.

4.5 Die Anmeldung muss über die Plattform erfolgen und die Teilnahmebeträge sind zu entrichten. Die Höhe der Beträge variieren je nach Aktivität und sind auf der Online-Plattform ersichtlich. Die Anmeldung wird erst gültig, sobald der Status auf der Plattform auf „Anmeldung bestätigt“ gesetzt ist und die eventuellen Teilnahmegebühren tatsächlich bezahlt wurden. Andernfalls kommt kein Vertrag zustande und die Anmeldung hat keine rechtliche Wirkung.

4.6 Für bestimmte Aktivitäten ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Für gewisse Tätigkeiten und/oder Programme ist eine Mindestanzahl an Teilnehmern erforderlich. Die Anmeldung schließt automatisch, sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.

5. Rücktritt

5.1. Mitgliedschaft: Nach erfolgreicher Aufnahme in den Verein besteht die Mitgliedschaft für das jeweilige Vereinsjahr. Ein Rücktritt von der Mitgliedschaft ist möglich aber eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in keinem Fall.

5.2. Anmeldung zu Aktivitäten: Die Anmeldung zu einer Aktivität stellt jeweils ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Verein und den Erziehungsberechtigten dar.
Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt von der jeweiligen Aktivität grundsätzlich ausgeschlossen. Bereits entrichtete Teilnahmebeträge oder sonstige Kosten werden nicht rückerstattet.

Folgende Fälle stellen eine Ausnahme dar:

5.3 Einseitiges Rücktrittsrecht durch das Jugendzentrum:
5.3.1
 Der Verein ist berechtigt, von der Mitgliedschaft und/oder von einzelnen Aktivitäten einseitig und ohne Vorankündigung zurückzutreten bzw. Mitglieder, Kinder, Jugendliche auszuschließen, wenn gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, gegen die Vereinssatzung, gegen die Hausordnung oder gegen allgemeine Verhaltensregeln
verstoßen wird. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
5.3.2 Der Verein ist zudem berechtigt, aus organisatorischen, pädagogischen oder sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit von einer Aktivität zurückzutreten, diese abzusagen oder deren Ablauf oder Programm zu ändern.
Über eine allfällige Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge entscheidet der Verein nach eigenem Ermessen im Einzelfall.
5.3.3 Spezifische Rücktrittsregelung für die Nachmittagsbetreuung durch das Jugendzentrum: Bei der Nachmittagsbetreuung ist das Jugendzentrum berechtigt, vom Vertrag über die Teilnahme an der Aktivität ohne Rückerstattung des Teilnahmebetrages zurückzutreten, sofern die Erziehungsberechtigten die Abwesenheit des Kindes wiederholt (mindestens drei Mal) nicht rechtzeitig mitteilen.

5.3.4 Rücktrittsregelung für die Nachmittagsbetreuung durch die Erziehungsberechtigten: Bei Krankheit des Kindes kann ein Rücktritt von der betreffenden Aktivität seitens der Erziehungsberechtigten erfolgen.
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung innerhalb von fünf Tagen ab Beginn der Aktivität. In diesem Fall können die bereits bezahlte Teilnahmebeträge rückerstattet werden. Die Erziehungsberechtigten sind in diesem Fall verpflichtet, die Mitarbeiter unverzüglich über die Abwesenheit des Kindes zu informieren. Die Kontaktaufnahme hat über die vom Verein bekannt gegebenen Telefonnummern zu erfolgen. Andernfalls erfolgt keine Rückerstattung des Teilnahmebetrages.

6. Änderungen im Programmablauf oder Absagen von Aktivitäten

6.1 Das Jugendzentrum Fly ist berechtigt, Aktivitäten aus organisatorischen, pädagogischen oder sicherheitsrelevanten Gründen, aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder bei ungünstigen Witterungsbedingungen zu ändern oder abzusagen.
Änderungen, wie insbesondere die Verschiebung von Ausflügen, werden den Erziehungsberechtigten so früh wie möglich mitgeteilt.
Es wird auf das Rücktrittsrecht des Vereins gemäß Art. 5.3.2 dieser AGBs verwiesen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen

7.1 Die Zustimmung bzw. Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen kann über die Online-Plattform erteilt oder widerrufen werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen daten können dem Datenschutz Informationsschreiben zur Mitgliedschaft entnommen werden.

7.2 Fotos oder Videos, auf denen Kinder und oder Personen nicht individuell identifizierbar sind (z. B. Gruppenaufnahmen, weitwinklige Perspektive), dürfen für Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Website, Broschüren oder Social-Media-Auftritte des Jugendzentrums Fly verwendet werden, ohne dass eine zusätzliche Einwilligung erforderlich ist.

8. Abholung der Kinder

8.1 Kinder dürfen nur von den eigenen Erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten volljährigen Personen abgeholt werden. Die Erziehungsberechtigten Personen haben die Möglichkeit diese Personen über die Online-Plattform bekannt zu geben und zu ändern (z.B. Person entfernen, Person hinzufügen).

9. Haftung und Versicherung

9.1 Der Verein Jugendzentrum Fly verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die Kinder und Mitarbeiter während der Vereinsaktivitäten absichert. Diese Versicherung deckt Schäden, die Dritten zugefügt werden.

9.2 Für Schäden oder Verluste persönlicher Gegenstände der Kinder übernimmt der Verein keine Haftung.

9.3 Die Teilnahme an Aktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung der Erziehungsberechtigten, Kinder und Jugendlichen, wobei die Mitarbeiter nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Eltern stellen den Verein von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Verhalten ihres Kindes während der Vereinsaktivitäten resultieren. Die Erziehungsberechtigten halten den Verein diesbezüglich schad- und klaglos.

10. Haftung bei Transport und Wegzeiten

10.1 Das Jugendzentrum Fly übernimmt keine Haftung für den Transport der Kinder zur Nachmittagsbetreuung oder für den Heimweg, sofern dieser durch die Eltern oder Dritte erfolgt. Die Verantwortung für eine sichere An- und Abreise liegt vollständig bei den Erziehungsberechtigten. 

11. Kontaktperson bei Unfällen, medizinischen Notfällen oder sonstigen Vorfällen

11.1 Im Falle eines Vorfalls oder Unfalls wird unverzüglich die im Antrag auf Aufnahme angegebene erste Kontaktperson kontaktiert. Diese Person verpflichtet sich, den anderen Erziehungsberechtigten umgehend zu informieren.

11.2 Bei medizinischen Notfällen leisten die Mitarbeiter erste Hilfe und verständigen bei Bedarf den Rettungsdienst. Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass das Kind bei medizinischer Notwendigkeit mit Rettungsfahrzeugen ins Krankenhaus gebracht werden darf. Auch in diesem Fall wird zunächst die im Antrag angegebene erste Kontaktperson informiert, die den anderen Erziehungsberechtigten umgehend benachrichtigt.

12. Verhaltensregeln

12.1 Alle, Kinder, Jugendliche, Mitglieder usw., verpflichten sich, während ihres Aufenthalts im Jugendzentrum und bei sämtlichen Aktivitäten des Jugendzentrums Fly respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber den Mitarbeitern, anderen Kindern und der Einrichtung zu handeln. Sie akzeptieren die Hausordnung und halten diese ein.

12.2 Wiederholtes Fehlverhalten kann zu einer Abmahnung und im Extremfall zum unmittelbaren Ausschluss vom Verein und/oder Teilnahme von Aktivitäten führen. Bei einem Ausschluss werden keinerlei Beträge rückerstattet.

13. Kinder mit besonderen Bedürfnissen, Allergien und Medikamentengabe

13.1 Die Erziehungsberechtigten geben im vorgesehenen Feld des Anmeldeformulars eine kurze Beschreibung etwaiger Beeinträchtigungen, gesundheitlicher Besonderheiten, Allergien oder des individuellen Betreuungsbedarfs ihres Kindes an. Alle weiteren Details werden in einem persönlichen Gespräch mit dem Mitarbeiter geklärt. Im Notfall dürfen die Mitarbeiter nur Medikamente verabreichen, die zuvor von einem Arzt verschrieben und so angeordnet wurden und nur soweit dies zur Sicherstellung des Wohlbefindens des Kindes erforderlich ist.

14. Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vereinssatzung und der Hausordnung

14.1 Mit der Unterzeichnung erklären die Erziehungsberechtigten bzw. die Unterzeichnenden, dass sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben und dass die Anmeldung des Kindes in gemeinsamer Verantwortung erfolgt. Sie bestätigen ferner, dass die gegenseitige Einwilligung für zukünftige Anmeldungen gegeben ist.

14.2 Mit der Einschreibung in den Verein bestätigen Erziehungsberechtigte sowie die Kinder und Jugendlichen die Vereinssatzung des Jugendzentrums Fly sowie die Hausordnung gelesen zu haben und akzeptieren diese. Die Unterzeichnenden erklären, diese Bestimmungen, insbesondere die Verhaltensregeln und die Hausordnung, dem Kind in verständlicher Weise erklärt zu haben.

14.3 Bei Verstößen gegen die AGB, die Vereinssatzung oder die Hausordnung kann das Jugendzentrum vom Vertrag zurücktreten, ohne dass bereits gezahlte Beiträge erstattet werden (siehe dazu Art. 5).

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Jugendzentrum Fly gilt italienisches Recht.

15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft, der Teilnahme an Aktivitäten oder sonstigen Verpflichtungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Bozen (Bolzano), Italien.

Danke für die Unterstützung